Informationen zum Elternsprechtag
Liebe Erziehungsberechtigte,
durch die neue Corona–Verordnung vom 09.11.21 hat sich, wie durch Herrn Tonne angekündigt, folgende Verpflichtung für alle Erziehungsberechtigten ergeben:
Die Teilnahme an Elternabenden, Elternsprechtagen und ähnlichen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung in schulischen Gremien setzt ein negatives Testergebnis (PCR–Test 48 Std. gültig oder PoC–Antigen–Test 24 Std. gültig) oder einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis voraus.
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