ALLES ZUM ZUSAMMENLEBEN AM GYMANSIUM FALLERSLEBEN

Der nachstehend auszugsweise abgedruckte Erlass Zeugnisse in den allgemein bildenden Schulen regelt unter 3.7 die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens. Die hier genannten Gesichtspunkte haben wir für unsere Schule konkretisiert und erläutert, um Schülern, Eltern und Lehrkräften einen umfassenden Überblick zu geben, welche Handlungs- und Verhaltensweisen den einzelnen Kriterien zugeordnet werden können.
Um zu differenzierten Beurteilungen zu kommen, werden Beobachtungen, die belegen, dass unten aufgelistete Kriterien umfangreich erfüllt werden, festgehalten und in die Beurteilungsvorschläge einbezogen. Gleiches gilt, wenn gegen das erwartete Verhalten wiederholt oder in erheblicher Weise verstoßen wird.

 

  • Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen

    RdErl. d. MK v. 24.5.2004 -303-83203
    (SVBl. 7/2004 S.305; ber. SVBl. 11/2004 S.505),
    geändert durch RdErl. v.27.6.2006 ( SVBl. 8/2006 S.274) – VORIS 22410 –

    (..)

    3.7 Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt durch Beschluss der Klassenkonferenz auf Vorschlag der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers.

    3.7.1 Die Bewertung des Arbeitsverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

    • Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
    • Ziel- und Ergebnisorientierung
    • Kooperationsfähigkeit
    • Selbstständigkeit
    • Sorgfalt und Ausdauer
    • Verlässlichkeit.

    3.7.2 Die Bewertung des Sozialverhaltens bezieht sich vor allem auf folgende Gesichtspunkte:

    • Reflexionsfähigkeit
    • Konfliktfähigkeit
    • Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness
    • Hilfsbereitschaft und Achtung anderer
    • Übernahme von Verantwortung
    • Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens.

    3.7.3 Die Klassenkonferenz trifft eine zusammenfassende Bewertung sowohl zum Arbeitsverhalten als auch zum Sozialverhalten. Dabei sind fünf Abstufungen in folgender standardisierter Form* zu verwenden und durch Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu ergänzen:

    A „verdient besondere Anerkennung“,

    B „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“,

    C „entspricht den Erwartungen“,

    D „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“

    E „entspricht nicht den Erwartungen“.

    3.7.4 Die Gesamtkonferenz entscheidet im Benehmen mit dem Schulelternrat und dem Schülerrat im Grundsatz, ob die Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der Nrn.3.7.1 und 3.7.2 die standardisierte Form1 nach Nr.3.7.3 ohne Hervorhebung einzelner Gesichtspunkte zu verwenden oder durch freie Formulierungen zu ersetzen hat.

    *Die Bezeichnungen A, B, …, E stehen nicht im Erlass. Sie sind hier aufgenommen worden, da sie üblicherweise abkürzend für die Standardformen der Abstufung verwendet werden.

    Kriterien zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens am Gymnasium Fallersleben

    I. Arbeitsverhalten

    Leistungsbereitschaft und Mitarbeit:

    • dem Unterrichtsgeschehen aufmerksam folgen und sich aktiv am Unterricht beteiligen,
    • Handlungsanweisungen des Lehrers und eingeführte Methoden konsequent umsetzen(Unterrichtsgespräch, Stillarbeit, Präsentation…),
    • die Gedanken in vollständigen Sätzen sowie kreativ und phantasievoll formulieren,
    • sich argumentativ gegenüber Mitschülern und Lehrern auseinandersetzen,
    • Sachverhalte sachlogisch darstellen,

    Ziel- und Ergebnisorientierung:

    • Bereitschaft, ein Ziel anzustreben,
    • bei Misserfolg andere Lösungswege mit Ausdauer auf ihre Tauglichkeit erproben und durchführen,Kooperationsfähigkeit:
    • in unterschiedlich zusammengesetzten Gruppen Aufgabenstellungen gemeinsam umsetzen, in einer Gruppe arbeiten und Verantwortung übernehmen,
    • sich im Unterricht gegenseitig zuhören und auf die Wortbeiträge eingehen, Selbstständigkeit besprochene Hausaufgaben selbstständig überarbeiten,
    • Erlerntes auf neue Beispiele übertragen sowie eigene Lösungswege für gestellte Probleme finden, Sorgfalt, Ausdauer und Verlässlichkeit:
    • regelmäßig die Mappe / das Heft führen und Hausaufgaben anfertigen,
    • über einen gewissen Zeitraum konzentriert an einem Sachverhalt arbeiten,
    • Arbeitsmaterialien regelmäßig zum Unterricht mitbringen,
    • von den Erziehungsberechtigten unterzeichnete Rückmeldungen etc. umgehend vorlegen,
    • zu entrichtende Geldbeträge pünktlich abgeben.

    II. Sozialverhalten

    Reflexionsfähigkeit

    • sich mit den eigenen Unzulänglichkeiten / Fehlern auseinandersetzen und eine Verhaltensänderung einleiten,
    • Beurteilungen ohne Diskriminierung vornehmen,
    • eigene Rechte unter Achtung der Rechte anderer wahrnehmen,

    Konfliktfähigkeit:

    • Konflikte ruhig und gewaltfrei lösen,
    • sich einer Person anvertrauen und gemeinsam Lösungen zur Konfliktbewältigung diskutieren,
    • Solidarität zeigen, auch in schwierigen Situationen,

    Vereinbaren und Einhalten von Regeln, Fairness:

    • pünktlich zum Unterricht erscheinen,
    • die Bereitschaft mitbringen, andere nicht am Lernen zu hindern,
    • Regeln sowie die Schul-, Pausenordnung und Belehrungen (Waffenerlass …) einhalten,
    • sich entsprechend den Belehrungen (Waffenerlass, Verhalten bei Feueralarm …) verhalten,

    Hilfsbereitschaft und Achtung anderer:

    • Achtung und Rücksichtnahme gegenüber den Mitmenschen zeigen,
    • Höflichkeit, Freundlichkeit, Taktgefühl und Bescheidenheit zeigen,
    • mit fremdem Eigentum – auch mit dem Schulmobiliar – pfleglich umgehen,
    • den Schulalltag angstfrei gestalten, andere nicht einschüchtern, ihnen keine Angst einflößen oder Gewalt antun – auch nicht „im Spaß“,

    Übernahme von Verantwortung:

    • Klassenbuchführung, Tafeldienst, Hofreinigung, Sauberkeit der Räume, der Cafeteria und des Schulhofes beachten,
    • umweltbewusstes Verhalten praktizieren,
    • Klassenämter übernehmen,

    Mitgestaltung des Gemeinschaftslebens:

    • am Schulleben aktiv teilnehmen (Konferenzen, Schülerrat, Weihnachtsbasar, …),
    • Mitmenschen auf ihren Verstoß gegen Regeln aufmerksam machen.