Aktuelles: Erteilung von Unterricht untersagt!

Erteilung von Unterricht untersagt!

Liebe Schulgemeinschaft,
nach aktueller Bewertung der durch das Corona-Virus bedingten Infektionslage durch die zuständigen Stellen in Niedersachsen wird ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit allen Schulen in Niedersachsen (d. h. alle allgemein bildenden und berufsbildenden öffentlichen Schulen und alle allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in freier Trägerschaft einschließlich der Internate sowie Schulen für andere als ärztliche Heilberufe und ähnliche Berufsausbildungsstätten)
die Erteilung von Unterricht untersagt.

Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme nach § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Für die Schulen bedeutet dies, dass ab dem 16.03.2020 (einschließlich) der Unterrichtsbetrieb in Lerngruppen oder im Klassenverband in den Räumlichkeiten der Schulen bzw. in anderen alternativen Örtlichkeiten (z. B. Sporthallen, Schwimmhallen, außerschulischen Lernorten) einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt. Schülerinnen und Schüler werden nicht mehr beschult. Diese Maßnahme erfolgt, um die Möglichkeit der gegenseitigen Ansteckung mit dem Corona-Virus möglichst zu unterbinden.

Weiterer Hinweis aus dem Kultusministerium: Schülerinnen und Schüler müssen nicht mit Arbeitsmaterial versorgt werden. Selbstverständlich können Lehrkräfte das aber tun, eine Bewertung findet gleichwohl nicht statt.

Ausgenommen von der Unterrichtsuntersagung ist eine Notbetreuung in der Schule für Schülerinnen und Schüler in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8.

Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich, Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr, Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung oder Verdienstausfall).

Für das Schuljahr geplante Veranstaltungen, Exkursionen und Schulfahrten entfallen bzw. werden auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Seiten des Kultusministeriums! (Link!!)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Verwaltung.

Sascha Knetsch, Schulleiter

Kategorie(n): 2020, Corona